LEGALISATIONSVERFAHRENBei den meisten Urkunden genügt seit dem 01.01.2007 eine einzige Legalisation durch das Ministerium des Äußeren.
Vor der Legalisation durch das Ministerium des Äußeren muss eine bürgerliche Heiratsurkunde somit nicht mehr durch das Ministerium für Inneres und ein Abschlusszeugnis nicht mehr durch das Bildungsministerium legalisiert werden.
OriginalunterschriftUm legalisiert werden zu können, muss die Urkunde mit der Originalunterschrift der Behörde versehen sein, die sie ausgestellt hat. Kann die Unterschrift anerkannt werden, wird die Urkunde mittels eines Stempels und einer Unterschrift legalisiert.Höchstens 3 MonateUrkunden, die legalisiert werden sollen, dürfen in vielen Fällen höchstens 3 Monate alt sein. Dies gilt z. B. für Geburts- und Taufscheine, kirchliche Heiratsurkunden, Auszüge vom Einwohnermeldeamt, Führungszeugnisse und ärztliche Atteste.EINREICHEN VON URKUNDEN ZUR LEGALISATION
Urkunden per PostUrkunden, die legalisiert werden sollen, können per Post gesendet werden, und zwar an die Adresse:
UdenrigsministerietLegaliseringenAsiatisk Plads 2DK-1448 København K.
Unbedingt einen adressierten Rückumschlag und eine Quittung für die Überweisung der Gebühren beifügen. Bitte auch Kontakttelefonnummer angeben. Das Ministerium des Äußeren legalisiert die Urkunden und sendet sie innerhalb von 1 - 2 Werktagen zurück.Persönliche AnfragenFür persönliche Anfragen ist das Legalisationsbüro, Asiatisk Plads 2 B, DK-1448 København K, werktags von 09:00 - 13:00 Uhr geöffnet, donnerstags ebenfalls von 14:00 - 16:00 Uhr.Werden höchstens 6 Urkunden spätestens 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit abgegeben, dürften sie noch während der Wartezeit legalisiert werden. Größere Mengen von Urkunden müssen im Ministerium hinterlassen werden und können in der Regel am nächsten Tag abgeholt werden. Bei Abgabe eines frankierten Rückumschlags können die legalisierten Urkunden auch an eine gewünschte Adresse gesendet werden.GEBÜHRENDas Ministerium des Äußeren erhebt eine Gebühr in der Höhe von DKK 175,- pro Legalisation/Beglaubigung. Die Legalisation von einer Urkunde in doppelter Ausfertigung generiert 2 Gebühren.
Bei persönlichen Anfragen am Schalter kann die Zahlung bar in dänischen Kronen oder mit der Zahlkarte "Dankort" erfolgen. Fremdwährungen und Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Werden Urkunden per Post gesendet, muss der Betrag per Bank oder per Giro überwiesen werden (unbedingt eine Quittung beifügen). Bargeld darf NICHT per Post geschickt werden. Sollen die Urkunden ins Ausland zurückgesendet werden, werden zusätzlich DKK 80,- für Portokosten per Einschreiben, bzw. DKK 15,- für Portokosten per Normalpost erhoben. Bitte die gewünschte Versandmethode angeben.Der Betrag kann auch in Euro überwiesen werden - Gesamtsumme EURO 35,- für eine Legalisation mit Rückversand per Einschreiben, bzw. Gesamtsumme EURO 25,- für eine Legalisation mit Rückversand per Normalpost.Wir returnieren nicht Dokumente per Kurier-Service.BankDanske BankBankleitzahl: 0216 - Konto-Nummer: 4069066364 (SWIFT DABADKKK)
Bei Überweisung aus dem Ausland: Danske BankGirostrøget 1, DK-0800 Høje Taastrup Bankleitzahl: 0216 – Konto-Nummer: 4069066364BIC/SWIFT: DABADKKK IBAN: DK2402164069066364
GiroRegistrierungs-Nummer: 1199 - Konto-Nummer: 3001806
SPRACHEDer Apostille-Stempel ist zweisprachig Dänisch-Englisch. Da das Ministerium des Äußeren nur eine Version der Apostille benutzen darf, können wir nicht mehr anbieten, Urkunden z. B. mit Vermerken in französischer oder spanischer Sprache zu versehen.
ADRESSE UND ÖFFNUNGSZEITENUdenrigsministerietLegaliseringenAsiatisk Plads 2DK-1448 København K
Tel.: +45 33 92 12 33Fax: +45 33 92 01 38E-Mail: legalisering@um.dk
Für persönliche Anfragen Montag bis Freitag 09:00 - 13:00 Uhr geöffnet, donnerstags ebenfalls 14.00 - 16.00 Uhr.
Telefonisch erreichen Sie uns Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 14:00 - 16:00 Uhr.
UdenrigsministerietLegaliseringenAsiatisk Plads 2DK-1448 København K
Tel.: +45 33 92 12 33Fax: +45 33 92 01 38Legalisering@um.dk